ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN COSMO OVERNIGHT GmbH
A.
I. Allgemeines, Anwendungsbereich
1. Cosmo Overnight GmbH (im Folgenden Cosmo Overnight) ist
einem System zur Versendung von Termin- und
Expresssendungen sowie zur Durchführung von
Sonderaufträgen im nationalen und internationalen Verkehr
angeschlossen (Teil A). Des Weiteren besorgt Cosmo Overnight
die Beförderung so genannter Cosmo-Pakete (Teil B) innerhalb
Deutschlands. Soweit durch die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) nichts anderes geregelt ist, erfolgt
die Beförderung nach den gültigen gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für innerdeutsche Transporte richtet sich nach dem
HGB, jeweils neuester Stand. Danach gilt u.a. die Regeldeckung
von 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilo Rohgewicht als
vereinbart. Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das
Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem
Absendeland, kann das Warschauer Abkommen zur Anwendung
kommen. Weiterhin kann eine internationale Beförderung den
Vorschriften des in Genf unterzeichneten Übereinkommens über
den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr
(CMR-Übereinkommen) unterliegen. Das Warschauer
Abkommen und die CMR regeln und begrenzen in den meisten
Fällen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust,
Beschädigung, oder Verspätung des Frachtgutes.
2. Diese AGB werden durch die Cosmo Overnight-Preisliste in der
jeweils gültigen Fassung ergänzt.
II. Geltung
Teil A dieser AGB gilt für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit
der Beförderung von Termin- und Expresssendungen national
und international, für welche eine Ablieferung an einem
bestimmten Tag und/oder zu einer bestimmten Uhrzeit vereinbart
wurde.
III. Serviceumfang
Der von Cosmo Overnight angebotene Service beschränkt sich
auf Abholung, Transport, Zollabfertigung (sofern zutreffend) und
Zustellung der Sendung, sofern keine besonderen
Dienstleistungen vereinbart wurden. Um die vom Versender
gewünschte kurze Beförderungsdauer und das niedrige
Beförderungsentgelt zu ermöglichen, werden die Sendungen im
Rahmen einer Sammelbeförderung transportiert. Der Versender
nimmt mit der Wahl der Beförderung in Kauf, dass auf Grund der
Massenbeförderung nicht die gleiche Obhut wie bei einer
Einzelbeförderung gewährleistet werden kann.
IV. Ausschlüsse und Beschränkungen der Beförderung
Cosmo Overnight befördert keine Sendungen, die nach
Maßgabe der folgenden Absätze von der Beförderung
ausgeschlossen sind.
1. Ausgeschlossen von der Annahme sind unzureichend und/oder
nicht handelsüblich verpackte Güter sowie Gefahrgut und
lebende Tiere.
2. Grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen sind Güter
mit besonderem Wert, sofern nicht der Auftraggeber bei
Auftragserteilung eine Transport- oder Valorenversicherung mit
der richtigen Wertangabe schriftlich gewünscht hat bzw.
gesonderte schriftliche einzelvertragliche Vereinbarungen
getroffen wurden. Zu den Gütern mit besonderem Wert zählen
insbesondere, aber nicht ausschließlich, Gegenstände von
außergewöhnlichem Wert. Hierzu zählen u.a. Mobiltelefone,
Kunstwerke, Antiquitäten, Edelsteine, Briefmarken, Unikate,
Gold-, Silber- oder sonstiger Schmuck, Geld, begebbare
Wertpapiere [insbesondere Schecks, Wechsel, Wertpapiere,
Sparbücher, Aktienzertifikate, oder sonstige Sicherheiten] sowie
gefährliche Güter.
3. Pakete dürfen keine Waren enthalten, die Menschen oder Tiere
oder die Umwelt oder ein Beförderungsmittel gefährden könnten,
oder die auf sonstige Weise andere von Cosmo Overnight
transportierte Waren verschmutzen oder beschädigen könnten,
oder deren Beförderung, Aus- und Einfuhr nach geltendem
Recht verboten ist.
4. Verderbliche und temperaturempfindliche Waren werden auf
Gefahr des Versenders zur Beförderung angenommen. Cosmo
Overnight bietet für solche Pakete keine Spezialhandhabung an.
5. Sendungen können aus einem oder mehreren Packstücken
bestehen, welche für einen Auftraggeber von derselben
Abholstelle am selben Tag zur Beförderung an denselben
Empfänger übernommen wird. Angenommen werden nur
Packstücke, die 70 kg nicht überschreiten oder maximal 270 cm
lang sind oder ein Gurtmaß von maximal 330 cm haben (andere
Maße nur auf Anfrage).
6. Cosmo Overnight behält sich das Recht vor, zum Transport
übernommene Pakete jederzeit zu öffnen und zu prüfen, ist
hierzu aber nicht verpflichtet.
7. Bei Einstellung der Beförderung z.B. durch o.a. Punkte ist
Cosmo Overnight nach eigenem Ermessen zur Rücksendung an
den Versender/Auftraggeber berechtigt. Der
Versender/Auftraggeber ist für die Zahlung der hieraus
entstehenden Kosten verantwortlich.
8. Cosmo Overnight behält sich das Recht vor, die Beförderung
aller Pakete abzulehnen oder auszusetzen, auf denen keine
ausreichenden Angaben über den Versender und den
Empfänger zu finden sind, oder die nach Auffassung von Cosmo
Overnight für einen Transport ungeeignet sind, die nicht
ausreichend beschrieben, klassifiziert, verpackt bzw.
gekennzeichnet sind oder die nicht von den erforderlichen
Dokumenten begleitet sind.
V. Zollamtliche Abfertigung
1. Der Auftraggeber/Versender hat alle zur
Zollabfertigung erforderlichen Dokumente
beizubringen. Mit der Vorlage der erforderlichen
Dokumente bestätigt der Auftraggeber/
Versender, dass alle Erklärungen, Export- und
Importinformationen wahrheitsgetreu und richtig
sind. Der Auftraggeber/Versender ist sich
bewußt, dass unrichtig abgegebene Erklärungen
zivil- und strafrechtliche Konsequenzen,
einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der
Ware haben können.
2. Mit dem Transportauftrag ermächtigt der
Auftraggeber/Versender Cosmo Overnight oder
deren Beauftragten, die Zollformalitäten bei
einem Grenzübertritt abzuwickeln.
3. Der Auftraggeber/Versender übernimmt alle
Zölle, Gebühren und Abgaben sowie sonstige
Kosten laut den vorgelegten Belegen, die dem
Empfänger durch die Annahme oder Ablehnung
der Sendung entstehen.
VI. Übernahme und Ablieferung
1. Die Übernahme des Auftrages erfolgt mit
dessen Annahme, spätestens durch die
Übergabe des Beförderungsgutes durch oder
für den Absender. Mit der Übernahme des
Beförderungsgutes beginnt die Lieferfrist.
2. Die Abholung der Sendung erfolgt gegen
Empfangsbescheinigung (Durchschrift des
Frachtbriefes). In der Empfangsbescheinigung
wird nur die Anzahl der Packstücke bestätigt,
nicht jedoch deren Inhalt, Wert oder Gewicht.
3. Laufzeitangaben sind grundsätzlich
unverbindlich. Die Zeitangaben für die
Auslieferungen sind Richtzeiten. Diese können
durch unvorhergesehene Ereignisse
überschritten werden. Unvorhergesehene
Ereignisse in diesem Sinne sind u.a. besondere
Witterungsbedingungen, Verkehrsunfall, Feuer,
Straßensperrungen, Überschwemmung,
Handlungen staatlicher oder sonst. Behörden
und Arbeitskämpfe oder Verpflichtungen (sei es
seitens Cosmo Overnight, seiner Vertreter,
Subunternehmer oder Dritter).
4. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart,
umfasst der Auftrag zur Durchführung der
Beförderung nicht die Verpackung, Verwiegung,
Untersuchung, Kennzeichnung, Maßnahmen
zur Erhaltung oder Besserung des Gutes.
5. Sofern besonders vereinbart, können
Sendungen auch in Briefkästen abgelegt
werden. Sie gelten mit der Einlegung als
zugestellt.
6. Die Ablieferung erfolgt beim Empfänger an der
Posteingangsstelle oder der Warenannahme
gegen Unterschrift des Empfängers.
7. Die Ablieferung kann, wenn nichts anderes
vereinbart wurde, auch gegen Unterschrift
sonstiger Personen erfolgen, von denen nach
den Umständen angenommen werden kann,
dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt
sind. Hierzu zählen insbesondere in den
Räumen des Empfängers anwesende Personen
und Nachbarn.
8. Zum Nachweis der ordnungsgemäßen
Zustellung werden auch elektronische Mittel
eingesetzt. Die digitalisierte Form der vom
Empfänger geleisteten Unterschrift und die
Reproduktion einer solchen Unterschrift werden
als Abliefernachweis vom Versender
ausdrücklich anerkannt.
VII.Gewichtsberechnung
1. Ein Faktor für die Berechnung der Cosmo
Overnight Versandtarife ist das tatsächliche
Gewicht oder das Volumengewicht aller Pakete
einer Sendung, je nachdem, welches höher ist.
Das Volumengewicht berechnet sich wie folgt:
Volumengewichtsberechnung (in cm):
Volumengewicht = Länge x Breite x Höhe :
5.000 = kg Beispiel: 50 cm x 40 cm x 30 cm :
5.000 = 12 kg.
2. Die Berechnung des Volumengewichts ist für
alle Servicearten gleich.
Cosmo Overnight behält sich das Recht vor,
die Formeln gemäß den Frachttransport-
Standards zu ändern.
VIII. Haftung
1. Der Auftragsempfänger haftet für den Schaden,
der durch Verlust oder Beschädigung entsteht,
während sich das Packstück in der Obhut des
Liniensystems befindet, nach Maßgabe der §§
429 ff. HGB bis zu einem Betrag von 8,33
Sonderziehungsrechten je kg des
Rohgewichtes des Packstückes, maximal
jedoch bis zu einem Betrag von 3.000,- Euro je
Sendung. Sind nur einzelne Packstücke oder
Teile der Sendung verloren oder beschädigt
worden, berechnet sich die Haftungshöchstsumme nach dem
Rohgewicht der gesamten Sendung, wenn dadurch die gesamte
Sendung entwertet ist, sonst nur nach dem Rohgewicht des
beschädigten oder verlorenen Teils der Sendung.
2. Glasbruch und die hieraus resultierenden Folgeschäden sind
nicht versichert.
3. Bei Verspätungs- oder Vermögensschäden gelten bei nationalen
Beförderungen ausschließlich die §§ 431 Abs. 3 und 433 HGB
(hierzu siehe auch VI. Satz 3), im Übrigen die Bestimmungen
der internationalen Abkommen.
4. Die Selbstbeteiligung des Auftraggebers beträgt je Schadenfall
50,- Euro.
5. Nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftragsempfänger kann
auf Kosten des Versenders die Sendung zu einem höheren Wert
versichert werden (Prämie und Bedingungen auf Anfrage).
IX. Haftungsbeschränkungen
1. Der Auftragsempfänger haftet nicht für Folgeschäden und
Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste,
Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste,
Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch
Verzögerungen bei der Zollabfertigung entstehen. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden auf eine
Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die Cosmo
Overnight, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, dass der
Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird, begangen
haben.
2. Cosmo Overnight haftet nicht für Verlust und Beschädigung von
Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluß nach IV. zur
Beförderung übergeben wurden.
3. Cosmo Overnight haftet nicht für Schäden oder Verlust, falls
dies auf Mängel der vom Versender verwendeten Verpackung
zurückzuführen ist, sowie für Schäden an der Verpackung oder
Verlust derselben.
4. Die Abtretung der Versicherungsansprüche durch den
Versender ohne Einwilligung des Auftragsempfängers ist
ausgeschlossen.
X. Geltendmachung von Ansprüchen
1. Alle Ansprüche an Cosmo Overnight müssen Cosmo Overnight
gegenüber unverzüglich schriftlich und entsprechend den
geltenden gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht
werden. Ungeachtet dessen verjähren alle Ansprüche gegen
Cosmo Overnight, wenn diese Ansprüche nicht innerhalb eines
Jahres nach dem Zustelltag oder, im Falle der Nichtzustellung,
ab dem Tag, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen,
gerichtlich geltend gemacht werden.
XI. Zahlungsmodalitäten
1. Das für die Beförderung zu entrichtende Entgelt ist spätestens
bei der Auslieferung der Sendung an den auftragnehmenden
Kurierfahrer bar zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich eine
andere Vereinbarung zum Zeitpunkt der Übernahme des
Beförderungsgutes getroffen wurde. Wird die Zahlung bei oder
nach der Übernahme des Beförderungsgutes nicht geleistet, so
tritt vorbehaltlich einer anders lautenden Zahlungsvereinbarung
hinsichtlich der Forderungen aus der Beförderungsleistung und
sonstigen Nebenleistungen ohne weitere Mahnung
Zahlungsverzug spätestens 14 Tage nach Übernahme des
Beförderungsgutes oder zehn Tage nach Erhalt der Rechnung
ein, je nachdem welcher Zeitpunkt später eintritt. Im Falle des
Verzuges erhebt Cosmo Overnight Verzugszinsen in
banküblicher Höhe, mindestens aber 0,75 % über dem
Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ebenso wie der Nachweis,
ein Verzugsschaden sei überhaupt nicht oder nur in wesentlich
niedrigerer Höhe entstanden.
XII.Schriftform
1. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform.
XIII. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand
1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) teilweise oder ganz unwirksam
sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine
solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst
nahe kommt.
2. Gerichtsstand ist Berlin.
B.
I. Abweichende und ergänzende Regelungen
Ergänzend bzw. abweichend zu Teil A gelten folgende
Regelungen bezüglich aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit
der Versendung so genannter Cosmo-Pakete. Dies sind Pakete,
deren Ablieferung im Rahmen einer Regellaufzeit von 2-3
Werktagen innerhalb Deutschlands erfolgt, wobei die Einhaltung
der Regellaufzeit vom Auftragsempfänger weder zugesichert
noch garantiert wird.
1. Angenommen werden nur Pakete bis zu einem Gewicht von 30
kg. Dies gilt auch für den Fall der Volumengewichtsberechnung.
2. Die Haftung für Schäden durch Verlust oder Beschädigung einer
Sendung sind in jedem Fall auf 500,- Euro begrenzt. Glasbruch
und die hieraus resultierenden Folgeschäden sind nicht
versichert. Die Haftung für verspätet abgelieferte Packstücke ist
ausgeschlossen.
3. Die Zustellung erfolgt nur werktags außer samstags.
Stand Mai 2021
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